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Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 das EU-Reifenlabel für alle Mitgliedstaaten verbindlich und einheitlich eingeführt. Es gilt für Pkw-Reifen, leichte Nutzfahrzeugreifen und schwere Nutzfahrzeugreifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden. Seit der Verordnung (EU) 2020/740 erscheint das Label in der aktuellen Form mit QR-Code und den Klassen A–E.
Geprüft werden drei Bereiche: Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), Nasshaftung (Bremsweg auf nasser Fahrbahn) und das externe Rollgeräusch in Dezibel sowie Klasse A, B oder C.
Vom EU-Reifenlabel ausgenommen sind unter anderem runderneuerte Reifen, professionelle Offroad-Reifen, Rennreifen, Reifen mit zusätzlichen Traktionshilfen wie Spikes, T-Typ-Ersatzreifen, Sonderreifen für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990, Reifen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h sowie Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser von höchstens 254 mm oder mindestens 635 mm.
Ziel der Regelung ist mehr wirtschaftliche und ökologische Effizienz im Straßenverkehr, mehr Fahrsicherheit und eine transparente Entscheidungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Fachleute kritisieren, dass das Label nur einen Teil der relevanten Eigenschaften abbildet. Aquaplaning, Fahrstabilität, Laufleistung, Trockenbremsen und das Verhalten im Winter sind nicht enthalten. Unabhängige Tests von Institutionen und Fachzeitschriften bleiben deshalb eine wichtige Ergänzung zum EU-Reifenlabel.
Dieses Modell: Kraftstoffeffizienz C, Nasshaftung B, Rollgeräusch 72 dB (Klasse B).
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